Ferienunterkünfte Villmann
Exklusive Einblicke

Das Objekt
Die zwei Ferienunterkünfte befinden sich in dem kleinen Ort Patzig auf dem Grundstück des Vermieters. Das Ferienhaus (60 m²) erstreckt sich über zwei Etagen und ist bis zu 5 Personen geeignet. Die Ferienwohnung (30 m²) befindet sich im Souterrain und ist perfekt für zwei Personen.
Ein Parkplatz sowie Fahrradunterstellmöglichkeiten befinden sich ebenfalls auf dem Grundstück.
Anreise ist ab 16.00 Uhr möglich! - Patzig ist kurabgabefrei -
Details der
Unterkunft
Ausstattung
- Grillmöglichkeit
- Nichtraucherhaus
- Empfehlung der Inselexperten
- radfreundlich
- wanderfreundlich
Aktivitäten
- Radfahren
Kinder
- familienfreundlich
- Familie/Kinder
Umgebung
- Parkplatz
Zielgruppe
- Landurlaub
- Rad fahren
- Wandern/Walking
- Natur(park)
- Sonstiges
- Alleinlage - Ruhe
Wählen Sie Ihr Domizil

Ferienhaus
Das zweckmäßig eingerichtete Ferienhaus (60 m²) erstreckt sich über zwei Etagen. Im Erdgeschoss befindet sich ein Raum, der zum Flur hin offen ist und in dem die Pantryküche sowie eine Sitzecke integriert ist. In der 1. Etage ist der Wohnraum sowie zwei Schlafräume untergebracht. Weitere Informationen zum Ferienhaus: • max. 5 Personen • separater Eingang • 2 Etagen • 1 Wohnraum mit Radio und TV • 1 Schlafraum (Doppelbett) • 1 Schlafraum (Doppelbett+Einzelbett) • Pantryküche, Essecke sowie Kaffeemaschine, Wasserkocher, Toaster, Kühlschrank, Kochgelegenheit • DU/ WC • Terrasse mit Grillmöglichkeit • Fahrradunterstellmöglichkeit • Parkplatz • Bettwäsche und Handtücher sind bitte mitzubringen

Ferienwohnung
Das Ferienwohnung (30 m²) befindet sich im Souterrain des Hauses des Vermieters. Weitere Informationen zur Ausstattung: • max. 2 Personen • separater Eingang • 1 Wohnraum mit Radio und TV • 1 Schlafraum (Doppelbett) • Pantryküche, Essecke sowie Kaffeemaschine, Wasserkocher, Toaster, Kühlschrank • DU/ WC • Fahrradunterstellmöglichkeit • Parkplatz • Bettwäsche und Handtücher sind bitte mitzubringen
Lage & Umgebung
Rechtliche Informationen
Diese Unterkunft wird von einem privaten Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.



