Seemöwe - Seemöwe
Exklusive Einblicke

Das Objekt
Willkommen in dieser gemütlichen und liebevoll eingerichteten Ferienwohnung, die mit ihrer durchdachten Ausstattung und freundlichen Atmosphäre ideale Bedingungen für einen erholsamen Aufenthalt bietet. Helle Räume, eine moderne Wohnküche, ein komfortables Schlafzimmer sowie ein einladender Wohnbereich sorgen dafür, dass sich Gäste vom ersten Moment an wohlfühlen.
Dank der praktischen Ausstattung mit Geschirrspüler, Backofen, Kühlschrank mit Gefrierfach und zwei Ceranplatten lassen sich gemeinsame Mahlzeiten entspannt zubereiten. Der möblierte Südbalkon lädt zu sonnigen Stunden und erholsamen Momenten im Freien ein. Auch Familien sind hier bestens aufgehoben: Ein umfangreiches Kinderpaket mit Reisebett, Hochstuhl und vielem mehr steht kostenlos zur Verfügung.
Die ruhige Lage der Unterkunft bietet ideale Voraussetzungen für eine Auszeit vom Alltag und erholsame Tage in entspannter Atmosphäre. Gleichzeitig sind Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants und Ausflugsziele gut erreichbar. Ob zu zweit, mit Familie oder gemeinsam mit dem Vierbeiner – hier lässt sich der Urlaub in angenehmer Umgebung in vollen Zügen genießen.
Details der
Unterkunft
Ausstattung
- Internet im öff. Bereich
- Nichtraucherhaus
- wanderfreundlich
Aktivitäten
- Radfahren
Kinder
- familienfreundlich
- Spielplatz
- Familie/Kinder
Umgebung
- Fahrradunterstellmöglichkeit
- Parkplatz
Zielgruppe
- Wandern/Walking
- Alleinlage - Ruhe
- Senioren
Zimmerausstattung
- Hochstuhl
- Balkon
- Bad/WC
- Doppelbett
- Schlafsofa
- Kaffeemaschine
- Spülmaschine
- Wasserkocher
- Gefriermöglichkeit
- Kühlschrank
- Haartrockner
- Heizung
- separate Küche
- Backofen
- Wohnzimmer
- Mikrowelle
- Nichtraucher
- Tiere willkommen
- Haustiere erlaubt oder auf Anfrage
- Radio
- Dusche
- Rauchmelder
- Toaster
- TV
- TV - Flachbild
- Internet - WLAN
Lage & Umgebung
Rechtliche Informationen
Diese Unterkunft wird von einem privaten Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.



