RÜGEN
Kurtaxe-Rechner
Insel Rügen
Interaktives Service-Tool & Kurkarten-Vergleich
Berechnen Sie mit wenigen Klicks die genaue Kurabgabe für Ihren Aufenthalt in Binz, Sellin, Baabe, Göhren, Sassnitz, Glowe, Breege oder Mönchgut – inklusive Kinder-Freigrenzen, Hunde-Tarif und allen kostenfreien Bus- & Bäderbahn-Leistungen.
Komplette Übersicht • Alle Tarife auf einen Blick
Kurtaxe-Tabelle Rügen: Alle Seebäder & Erholungsorte im Vergleich
Direkter Vergleich der Tagessätze in Haupt- und Nebensaison, Kinder-Befreiungsgrenzen, Hunde-Gebühren und inkludierten ÖPNV-Leistungen.
| Urlaubsort / Gemeinde | Hauptsaison / Tag | Nebensaison / Tag | An- & Abreisetag (4 Nächte) | Kinder frei bis | Schwerbehinderung & Begleitperson | Hund / Tag | Wichtigste Gratis-Leistung der Kurkarte |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Ostseebad Binz (inkl. Prora) | 3,40 € | 3,40 € | 5 Tage (jeweils 1 Tag) | unter 3 Jahren frei | Ab GdB 100 (100 %) • Merkz. „B“ frei | 0,00 € | Kostenfreie Nutzung der Binzer Ortsbusse & Bäderbahn |
| Ostseebad Sellin (inkl. Seedorf) | 3,37 € | 2,54 € | 5 Tage (jeweils 1 Tag) | unter 7 Jahren frei | Ab GdB 80 (50 %) • Merkz. „B“ 50 % | 1,00 € | Kostenfreie Fahrt mit der Selliner Bäderbahn & dem Schrägaufzug an der Seebrücke |
| Ostseebad Baabe | 3,37 € | 2,54 € | 5 Tage (jeweils 1 Tag) | unter 7 Jahren frei | Ab GdB 80 (50 %) • Merkz. „B“ 50 % | 1,00 € | Kostenfreie Nutzung der Baaber Ortsbahn („Uns Lütt Bahn“) & der Ruderfähre Moritzdorf |
| Ostseebad Göhren (Kneipp-Kurort) | 3,37 € | 2,54 € | 5 Tage (jeweils 1 Tag) | unter 7 Jahren frei | Ab GdB 80 (50 %) • Merkz. „B“ 50 % | 1,00 € | Kostenfreie Nutzung des Göhrener Ortsbusses („Buskam“) & der VVR-Busse auf Mönchgut |
| Gemeinde Ostseebad Mönchgut (Thiessow, Gager, Groß Zicker, Middelhagen) | 3,37 € | 2,54 € | 5 Tage (jeweils 1 Tag) | unter 7 Jahren frei | Ab GdB 80 (50 %) • Merkz. „B“ 50 % | 1,00 € | Kostenfreie Nutzung der VVR-Linienbusse in der gesamten Region Mönchgut-Granitz bis Binz/Klein Zicker |
| Hafenstadt Sassnitz (Staatl. anerkannter Erholungsort) | 3,00 € | 3,00 € | 4 Tage (zusammen 1 Tag) | unter 7 Jahren frei | Ab GdB 50 (100 %) • Merkz. „B“ frei | 0,00 € | Kostenfreie Nutzung der Stadtlinie 18 sowie (ab Mai) aller Buslinien von Sassnitz bis Kap Arkona inkl. Rückfahrt |
| Gemeinde Ostseebad Glowe (an der Schaabe) | 2,00 € | 1,50 € | 4 Tage (zusammen 1 Tag) | unter 12 Jahren frei | Ab GdB 50 (25 %) • GdB 100 frei • Merkz. „B“ frei | 0,00 € | „Freie Fahrt“ mit den VVR-Bussen auf den Halbinseln Wittow & Jasmund (mit elektronischer AVS-Kurkarte) |
| Seebad Breege-Juliusruh | 1,80 € | 1,50 € | 4 Tage (zusammen 1 Tag) | unter 10 Jahren frei | Ab GdB 50 (25 %) • GdB 100 frei • Merkz. „B“ frei | 0,80 € | Freier Zugang zum Ostseestrand Juliusruh & zum historischen Park Juliusruh |
| Seebad Dranske (Halbinsel Wittow & Bug) | 1,50 € | 1,00 € | 4 Tage (zusammen 1 Tag) | unter 6 Jahren frei | Ab GdB 50 (33 %) • GdB 100 frei • Merkz. „B“ frei | 0,50 € | Freier Zugang zum naturbelassenen Nordweststrand (Bakenberg / Nonnevitz) & Boddenstrand |
| Residenzstadt Putbus & Hafen Lauterbach | 2,00 € | 1,00 € | 4 Tage (zusammen 1 Tag) | unter 8 Jahren frei | Ab GdB 80 (100 %) • Merkz. „B“ frei | 0,50 € | Freier Zugang zum Schlosspark Putbus (Wildgehege) & den Naturstränden Neuendorf, Wreechen, Goor & Groß-Stresow |
Rechtlicher Hinweis zu Tarifen & Satzungsänderungen (ohne Gewähr): Die Kurabgabesatzungen der einzelnen Städte, Seebäder und Gemeinden auf der Insel Rügen werden durch kommunale Beschlüsse regelmäßig geändert oder neu gefasst. Unsere Redaktion prüft die offiziellen Satzungen fortlaufend nach bestem Wissen und Gewissen, übernimmt jedoch keine Gewähr oder Haftung für die Vollständigkeit, Aktualität oder kurzfristige Preisabweichungen. Verbindlich ist ausschließlich die zum Zeitpunkt Ihres Aufenthalts gültige Kurabgabesatzung der jeweiligen Gemeinde bzw. Kurverwaltung.
Gut zu wissen
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die Kurabgabe auf Rügen liegt je nach Gemeinde und Saison zwischen 1,00 € und 3,40 € pro erwachsener Person und Tag. In den großen Ostseebädern der Südostküste beträgt sie in der Hauptsaison: Binz 3,40 € (ganzjährig) sowie in der Tourismusregion Mönchgut-Granitz (Sellin, Baabe, Göhren und Gemeinde Mönchgut) einheitlich 3,37 € in der Hauptsaison bzw. 2,54 € in der Nebensaison. In Sassnitz liegt der Tarif ab April 2026 ganzjährig bei 3,00 €/Tag, in Glowe bei 2,00 €/Tag, in Breege-Juliusruh bei 1,80 €/Tag und in Dranske sowie Putbus bei 1,50 €/Tag in der Hauptsaison.
Mit der Kurkarte von Binz (Binzer Bucht Card), Sellin, Baabe, Göhren und Mönchgut nutzen Sie die jeweiligen Orts- und Bäderbahnen (Binzer Bäderbahn, Selliner Bäderbahn inkl. Schrägaufzug, Baaber Ortsbahn „Uns Lütt Bahn“ & Ruderfähre Moritzdorf, Göhrener Ortsbus „Buskam“) sowie die VVR-Linienbusse auf Mönchgut und in Südostrügen kostenlos. In Sassnitz ist der Stadtverkehr sowie die Nationalpark-Buslinie zum Königsstuhl enthalten.
Die Altersgrenzen sind in den örtlichen Kurabgabesatzungen sehr unterschiedlich geregelt: Im Ostseebad Binz (inkl. Prora) sind gemäß § 4 Nr. 1 der Kurabgabesatzung nur Kleinkinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres (also unter 3 Jahren) von der Kurabgabe befreit; ab dem 3. Geburtstag gilt der reguläre Tagessatz von 3,40 €. In Dranske sind Kinder unter 6 Jahren befreit, in Sellin, Baabe, Göhren, Mönchgut und Sassnitz bis einschließlich 6 Jahre (unter 7 Jahren, danach 50 % Kindertarif). In Putbus sind Kinder bis einschließlich 7 Jahre (unter 8 Jahren) frei, in Breege-Juliusruh unter 10 Jahren (§ 4 Abs. 1) und im Ostseebad Glowe sind alle Kinder unter 12 Jahren komplett kurabgabefrei.
Das hängt vom Urlaubsort ab: Im Ostseebad Binz (inkl. Prora), im Ostseebad Glowe und in der Hafenstadt Sassnitz begleiten Hunde Sie komplett kostenfrei (0,00 € Hundeabgabe). In der Tourismusregion Mönchgut-Granitz (Sellin, Baabe, Göhren, Mönchgut) beträgt die Hundeabgabe 1,00 €/Tag, im Seebad Breege-Juliusruh 0,80 €/Tag (§ 8 Abs. 5) und in Dranske sowie Putbus 0,50 €/Tag. Assistenz- und Blindenführhunde sind auf der gesamten Insel Rügen abgabefrei.
Ja! Die Kurkarten der Rügener Seebäder werden untereinander für den freien Strandzugang gegenseitig anerkannt. Wer seine Kurabgabe beispielsweise in Binz, Glowe oder Baabe entrichtet hat, zahlt bei einem Tagesausflug an die Strände von Sellin, Göhren oder Thiessow keine zusätzliche Tageskurabgabe.
In Sassnitz sind schwerbehinderte Personen bereits ab GdB 50 vollständig (100 %) von der Kurabgabe befreit (§ 4 Abs. 3 Satzung Sassnitz). In Breege-Juliusruh gibt es ab GdB 50 eine 50-%-Ermäßigung (bei GdB 100 komplett frei). In Sellin, Baabe, Göhren und Mönchgut erhalten Gäste ab GdB 80 sowie deren eingetragene Begleitperson (Merkzeichen „B“) jeweils 50 % Ermäßigung (§ 4 Abs. 3 Satzung Mönchgut-Granitz). In Binz, Glowe, Dranske und Putbus gilt ab GdB 80 eine Ermäßigung (bzw. bei GdB 100 in Binz/Putbus vollständige Befreiung) und eingetragene Begleitpersonen mit Merkzeichen „B“ sind dort zu 100 % kostenfrei.
Nein. Nach dem Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (§ 11 KAG M-V) und den örtlichen Kurabgabesatzungen sind Personen, die sich ausschließlich zur Berufsausübung, Dienstreise, Montage oder Tagung im Kurort aufhalten und die Kureinrichtungen nicht in Anspruch nehmen, von der Kurabgabe befreit (0,00 €). Als Nachweis genügt eine kurze Arbeitgeberbescheinigung, ein Dienstreiseauftrag oder Gewerbenachweis beim Vermieter/Hotel.
Auf Rügen gibt es zwei exakt getrennte Satzungs-Gruppen: 1) In Binz (inkl. Prora, § 8 Abs. 1) sowie in der gesamten Tourismusregion Mönchgut-Granitz – also in Sellin, Baabe, Göhren und der Gemeinde Ostseebad Mönchgut (Thiessow, Gager, Groß Zicker, Middelhagen, § 5 Abs. 5) – gelten Anreisetag und Abreisetag jeweils als ein eigener Aufenthaltstag (7 Übernachtungen = 8 Tage Kurtaxe; 4 Übernachtungen = 5 Tage). 2) In Sassnitz (§ 5 Abs. 3), Glowe, Breege-Juliusruh (§ 8 Abs. 1), Dranske und Putbus (§ 5 Abs. 1) gelten An- und Abreisetag zusammen als 1 Berechnungstag, sodass dort die Anzahl der Kurtaxe-Tage exakt der Anzahl der Übernachtungen entspricht (7 Übernachtungen = 7 Tage; 4 Übernachtungen = 4 Tage).
