Ferienwohnung 29 im Seeschloss Binz - 50 Meter zum Strand - Ferienwohnung 29 im Seeschloss Binz - 50 Meter zum Strand
Exklusive Einblicke

Das Objekt
Seeschloss Binz - Apartment 29
46 qm für 2 + 2 Personen Kombinierter Wohnschlafraum mit Schlafcouch Schlafzimmer mit Doppelbett Küchenzeile Bad/WC Balkon zur Südseite Strandkorb inclusiv Tiefgaragenstellplatz Nichtraucher Haustiere erlaubt
Beschreibung für Seeschloss Binz - Apartment 29
Abseits vom Trubel und direkt am Meer, finden Sie hier einen wundervollen Ort für die schönsten Tage im Jahr. Ob Strandurlaub am weißen Sandstrand, Rad- und Wandertouren durch die Granitz, eine Exkursion auf die Halbinsel Mönchgut oder einfach nur die Strandpromenade mit den wunderschönen Villen im Stil der alten Bäderarchitektur entlangschlendern,
Das Apartmenthaus Seeschloss in Binz, direkt am Sandstrand gelegen, mit Charme, gepflegter und gelebter Gastfreundlichkeit und einem besonderen Service ist eine Perle im Ostseebad Binz, die es zu entdecken gilt.
Details der
Unterkunft
Ausstattung
- Boot/Verleih
- Fahrstuhl/Aufzug
- Nichtraucherhaus
- Mit ÖPNV erreichbar
- für Monteure geeignet
- wanderfreundlich
- Internet im öff. Bereich
Aktivitäten
- Fahrradverleih
- Radfahren
- Reitmöglichkeit
- Hochseeangelfahrten
Kinder
- familienfreundlich
- Familie/Kinder
Umgebung
- Tiefgarage
- Strandkorb
- Kartbahn
- Schwimmhalle
- Sommer-Rodelbahn
Zielgruppe
- Rad fahren
- Angeln/Jagd
- Wandern/Walking
- Strand und Baden
- Wassersport
- Wellness/Fitness/Gesundheit
Zimmerausstattung
- Balkon
- Dusche/WC
- Doppelbett
- Schlafsofa
- Schlafzimmer
- Kaffeemaschine
- Spülmaschine
- Wasserkocher
- Gefriermöglichkeit
- Kühlschrank
- Küche (offen)
- Backofen
- Mikrowelle
- Nichtraucher
- Tiere nicht erlaubt
- Haustiere erlaubt oder auf Anfrage
- Wohn/Schlafraum komb
- Rauchmelder
- Strandkorb (persönlich)
- Toaster
- TV
- Internet - WLAN
Lage & Umgebung
Rechtliche Informationen
Diese Unterkunft wird von einem privaten Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.



