Ferienwohnung Fam. Brunk

Am Anger 30, 18573 Altefähr

Exklusive Einblicke

Ferienwohnung Fam. Brunk
Größe50 m²
Personenbis 2
Schlafzimmer1
HaustiereNein
Ihr gewählter Reisezeitraum
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Beschreibung

Das Objekt

Erholungs- und Ausflugsurlaub im ersten Ort auf Rügen mit Blick nach Stralsund

Die Wohnung hat ca. 50 m2 über zwei Etagen mit moderner Ausstattung und allem was man im Urlaub so benötigt, z. B. Kaffeemaschine, Filtertüten, Kapselmaschine von Tschibo für Kaffee und Espresso, Toaster, Ceran-Herd mit Backofen, Sat-.Fernseher und WLAN. Der PKW, keine Van und Fahrräder können auf dem Grundstück unter dem Carport abgestellt werden. Auf dem Grundstück ist eine separate Sitzecke für unsere Gäste vorhanden. Grillen ist nicht möglich. Zum Strand und einem kleinen EDEKA sind es nur wenige Minuten.

Ihr Urlaub in Altefähr

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Ausstattung

Details der
Unterkunft

Ausstattung

  • Internet im öff. Bereich
  • Küche (Sternegastronomie)
  • Vollwertkost
  • Raucherbereich
  • Kostenlose Tageszeitung
  • Boot/Verleih

Umgebung

  • Parkplatz

Zielgruppe

  • Kultur
  • Besondere Übernachtungen

Zimmerausstattung

  • Kaffeemaschine
  • Wasserkocher
  • Wohnzimmer
  • Pad-/Kapsel-Kaffeemaschine
Standort

Lage & Umgebung

Am Anger 30
18573 Altefähr

Aktivitäten

GPS-Umkreis-Analyse • Exakte Luftlinie ab Unterkunft

Ausflugsziele, Wanderungen & Fotospots nahe Ferienwohnung Fam. Brunk

Berechnet anhand der exakten Geokoordinaten Ihrer Unterkunft in Altefähr: Die nächstgelegenen Sehenswürdigkeiten, GPS-Wanderrouten und Aussichtspunkte für Ihre Urlaubsplanung.

Orts-Guide Altefähr
Kurabgabe & Kurkarten-Leistungen vor Ort

Kurtaxe-Rechner für Ihren Aufenthalt in Altefähr

Berechnen Sie vorab die voraussichtliche Kurabgabe für Ferienwohnung Fam. Brunk – inklusive Kinder-Freigrenzen, Schwerbehinderten-Ermäßigung (GdB), kostenfreier Begleitperson (Merkzeichen „B“) sowie Hinweisen für Dienstreisende.

Vollständige Kurtaxe-Tabelle aller Orte
Kurabgabe-Kalkulator • Ferienwohnung Fam. Brunk

Reise-Parameter & Befreiungen

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Region: Südrügen / Greifswalder Bodden • Satzungszeitraum: Hauptsaison: 01. Mai – 31. Oktober (Nebensaison: 01. Nov – 30. Apr)
2. Reisezeitraum (Saisonzeit)
7 Nächte= 7 Kurtaxe-Tage
1 Nacht4 Nächte7 Nächte (1 Wo.)14 Nächte (2 Wo.)21 Nächte28 Nächte
Berechnungsregel Residenzstadt Putbus & Hafen Lauterbach: Gemäß § 5 Abs. 1 der Kurabgabesatzung der Stadt Putbus gelten An- und Abreisetag zusammen als 1 Tag (7 Übernachtungen = 7 Tage Kurtaxe, 4 Übernachtungen = 4 Tage). (Bei 7 Übernachtungen werden 7 Tage berechnet.)
4. Reisende & Hunde
2,00 € / Tag
2
2,00 € (unter 8 J. frei)
0
0,50 € / Tag
0
5. Schwerbehinderung (GdB) & Begleitperson (Merkzeichen „B“)
Gemäß § 4 Abs. 1b Kurabgabesatzung Stadt Putbus: Schwerbehinderte ab 80 % GdB sowie Begleitpersonen (Merkzeichen „B“) sind zu 100 % von der Kurabgabe befreit (0,00 €). Kinder bis einschl. 7 Jahre (unter 8 J.) frei (§ 4 Abs. 1a).
0
6. Beruflich / dienstlich auf Rügen unterwegs?
Satzungs-Regelung

Was gilt bei einer Dienstreise auf Rügen? Wer sich ausschließlich zur Berufsausübung, Montage, Tagung oder geschäftlichen Zwecken im Kurort aufhält, zahlt gegen Nachweis (Arbeitgeberbescheinigung, Entsendungsschreiben oder Gewerbenachweis beim Vermieter) keine Kurtaxe (0,00 €). Bitte beachten Sie: Ohne Kurabgabe wird keine Kurkarte (für kostenlose Bäderbahnen/Strandzugang) ausgestellt.

Ihr Live-Ergebnis

Kurkarte Stadt Putbus

7 Nächte → 7 Tage
Voraussichtliche Kurabgabe gesamt (7 Berechnungstage):
28,00 €
An- & Abreisetag gelten zusammen als 1 Tag (7 Nächte = 7 Tage à 4,00 €)
2× Erwachsene regulär (2,00 € × 7 T.)28,00 €
In Ihrer Kurkarte inklusive:
  • Freier Zugang zum Schlosspark Putbus (Wildgehege) & den Naturstränden Neuendorf, Wreechen, Goor & Groß-Stresow
  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre sowie Schwerbehinderte ab 80 % GdB sind in Putbus komplett befreit (§ 4 Abs. 1)
  • Kostenfreie Nutzung der öffentlichen WC-Anlagen und Kinderspielplätze an den Stränden

Hinweis ohne Gewähr: Die Kurabgabesatzungen der Rügener Gemeinden werden regelmäßig durch die Gemeindevertretungen angepasst. Wir prüfen und aktualisieren alle Tarife sorgfältig, übernehmen jedoch keine Haftung für kurzfristige Satzungsänderungen oder Abweichungen. Rechtsverbindlich ist stets die am Anreisetag gültige Ortssatzung Ihrer Kurverwaltung bzw. die Abrechnung Ihres Gastgebers.

Verfügbarkeit & Buchung

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