Kaiser

18574 Garz

Exklusive Einblicke

Kaiser
Größe54 m²
Personenbis 4
Schlafzimmer--
HaustiereNein
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Beschreibung

Das Objekt

Kaiser, 2-Zimmer-Doppelhaushälfte 54 m2 auf 2 Stockwerken. Objekt geeignet für 3 Erwachsene + 1 Kind. Zweckmässig eingerichtet: Eingang. Dusche/WC. Obergeschoss: (steile Treppe) Wohnzimmer mit Sat-TV, Radio und CD. 1 Zimmer mit 1 x 2 Etagenbetten, 1 Doppelbett. Offene Küche (2 Kochplatten, Toaster, Mikrowelle, elektrische Kaffeemaschine) mit Essecke. E-Heizung. Teppichboden. Terrasse 12 m2, überdacht. Terrassenmöbel, Gartengrill. Zur Verfügung: Kinderhochstuhl, Babybett. Internet (Wireless LAN, gratis). Bitte beachten: Nichtraucher-Haus. Rauchmelder.

Haus Kaiser, einseitig angebaut. 100 m vom Zentrum von Garz, 9 km vom Zentrum von Putbus, 15 km vom Zentrum von Bergen auf Rügen, zentrale Lage, 7 km vom Meer. Zur Mitbenutzung: Grundstück 900 m2 (eingezäunt), Garten mit Rasen. Schmale Zufahrt. Parkplatz beim Haus, öffentliche Parkplätze auf der Strasse. Supermarkt 100 m, Restaurant 300 m, Bushaltestelle Samtens, Bahnhof 7 km, Grasstrand 7 km. Golfplatz (18 Loch) 5 km. Bitte beachten: Der Besitzer wohnt auf dem gleichen Grundstück. Besitzer wohnt in separatem Hausteil.

Ihr Urlaub in Garz

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Ausstattung

Details der
Unterkunft

Ausstattung

  • Internet im öff. Bereich
  • Grillmöglichkeit
  • Nichtraucherhaus

Umgebung

  • Parkplatz
  • umzäuntes Grundstück
  • Garten zur Nutzung

Zimmerausstattung

  • Schlafzimmer
  • Mikrowelle
  • Nichtraucher
  • Tiere nicht erlaubt
  • Dusche
  • Terrasse
  • TV
  • Internet - WLAN
Standort

Lage & Umgebung

18574 Garz

Aktivitäten

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Berechnen Sie vorab die voraussichtliche Kurabgabe für Kaiser – inklusive Kinder-Freigrenzen, Schwerbehinderten-Ermäßigung (GdB), kostenfreier Begleitperson (Merkzeichen „B“) sowie Hinweisen für Dienstreisende.

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Kurabgabe-Kalkulator • Kaiser

Reise-Parameter & Befreiungen

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Region: Südrügen / Greifswalder Bodden • Satzungszeitraum: Hauptsaison: 01. Mai – 31. Oktober (Nebensaison: 01. Nov – 30. Apr)
2. Reisezeitraum (Saisonzeit)
7 Nächte= 7 Kurtaxe-Tage
1 Nacht4 Nächte7 Nächte (1 Wo.)14 Nächte (2 Wo.)21 Nächte28 Nächte
Berechnungsregel Residenzstadt Putbus & Hafen Lauterbach: Gemäß § 5 Abs. 1 der Kurabgabesatzung der Stadt Putbus gelten An- und Abreisetag zusammen als 1 Tag (7 Übernachtungen = 7 Tage Kurtaxe, 4 Übernachtungen = 4 Tage). (Bei 7 Übernachtungen werden 7 Tage berechnet.)
4. Reisende & Hunde
2,00 € / Tag
2
2,00 € (unter 8 J. frei)
0
0,50 € / Tag
0
5. Schwerbehinderung (GdB) & Begleitperson (Merkzeichen „B“)
Gemäß § 4 Abs. 1b Kurabgabesatzung Stadt Putbus: Schwerbehinderte ab 80 % GdB sowie Begleitpersonen (Merkzeichen „B“) sind zu 100 % von der Kurabgabe befreit (0,00 €). Kinder bis einschl. 7 Jahre (unter 8 J.) frei (§ 4 Abs. 1a).
0
6. Beruflich / dienstlich auf Rügen unterwegs?
Satzungs-Regelung

Was gilt bei einer Dienstreise auf Rügen? Wer sich ausschließlich zur Berufsausübung, Montage, Tagung oder geschäftlichen Zwecken im Kurort aufhält, zahlt gegen Nachweis (Arbeitgeberbescheinigung, Entsendungsschreiben oder Gewerbenachweis beim Vermieter) keine Kurtaxe (0,00 €). Bitte beachten Sie: Ohne Kurabgabe wird keine Kurkarte (für kostenlose Bäderbahnen/Strandzugang) ausgestellt.

Ihr Live-Ergebnis

Kurkarte Stadt Putbus

7 Nächte → 7 Tage
Voraussichtliche Kurabgabe gesamt (7 Berechnungstage):
28,00 €
An- & Abreisetag gelten zusammen als 1 Tag (7 Nächte = 7 Tage à 4,00 €)
2× Erwachsene regulär (2,00 € × 7 T.)28,00 €
In Ihrer Kurkarte inklusive:
  • Freier Zugang zum Schlosspark Putbus (Wildgehege) & den Naturstränden Neuendorf, Wreechen, Goor & Groß-Stresow
  • Kinder bis einschließlich 7 Jahre sowie Schwerbehinderte ab 80 % GdB sind in Putbus komplett befreit (§ 4 Abs. 1)
  • Kostenfreie Nutzung der öffentlichen WC-Anlagen und Kinderspielplätze an den Stränden

Hinweis ohne Gewähr: Die Kurabgabesatzungen der Rügener Gemeinden werden regelmäßig durch die Gemeindevertretungen angepasst. Wir prüfen und aktualisieren alle Tarife sorgfältig, übernehmen jedoch keine Haftung für kurzfristige Satzungsänderungen oder Abweichungen. Rechtsverbindlich ist stets die am Anreisetag gültige Ortssatzung Ihrer Kurverwaltung bzw. die Abrechnung Ihres Gastgebers.

Verfügbarkeit & Buchung

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